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Montag, 9. Oktober 2017

Das dänische Hundegesetz - Urlaub in Dänemark mit Hund?

Es wird für mich, als unmittelbare Nachbarin zum schönen Land Dänemark mal Zeit zu dem Thema genauer nach zu forschen und Euch daran teilhaben zu lassen. Das Hundegesetz von 2010, Hundeloven genannt brachte Dänemark den Ruf einer Hundehassernation ein und lies eine Welle der Entrüstung bei allen Hundebesitzern Europas entstehen. Doch was besagt das Gesetz und warum gibt es das Hundeloven, wer ist davon betroffen und was bedeutet das für mich, als Deutsche Urlauberin und meinen Hund.


2010 beschloss die Regierung eine Liste von 13 Hunderassen auf zu stellen, die für sie unter die Kampfhunde fallen. Diese sind in Haltung und Zucht in Dänemark verboten und auch alle ihre Kreuzungen. Wer einen solchen Hund einführt oder hält risikiert die Beschlagnahmung und Tötung des Hundes. Wer einen Hund vor März 2010 besessen hat ist hiervon nicht betroffen. Die Beweislast, dass der Hund kein verbotener Hund ist liegt bei dem Halter.

Welche Hunderasse und ihre Kreuzungen sind von dem Gesetz betroffen

Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak, Sarplaninac Was gilt es bei der Einreise mit Hund zu beachten

Es gibt für die Einführung von Hunden strenge gesetzliche Vorschriften. Ein Hund muss Gechipt sein und diese Chippflicht ist auch nach der EU Verordnung 998/20003 europaweit vorgeschrieben. Das Tier braucht einen EU Heimtierausweis und muss über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Der Hund darf keiner der Rasse der verbotenen Hunde oder einer Kreuzung angehören, wenn dieser nach März 2010 angeschafft wurde.

Fassung von 2010

Hierin war die Neuanschaffung und Zucht, sowie die Haltung der oben genannten Hunderassen verboten. Ein gewerblicher Handel mit jenen Rassen ohnehin. Wer dennoch einen Hund dieser Rasse einführt riskiert die Tötung des Hundes. Hunde die unter das Gesetz fallen und erlaubt sind dürfen nicht den Besitzer wechseln. Im Zweifel ob ein Hund zu jenen Rassen gehört kann die Polizei anordnen, dass der Besitzer Rasse oder Hundetyp dokumentiert, wenn diese Dokumente nicht schnell genug vorliegen droht hier die Einschläferung.

 Es konnte Besitzern auferlegt werden das Haus mit einem Zaun zu umgeben ( Mindestens 1,80m hoch, mit Schleusentür), außerdem herrscht Leinenzwang für Hunde dieser Sorte und wenn ein Hund frei läuft hat der Besitzer von Grund und Boden das Recht diesen Hund zu erschießen, um sich vor möglichen Gefahren zu schützen. Es reicht für die Anordnung oben genannter baulicher Maßnahmen, dass der Hund Furcht verbreitet oder gefährlich sein kann für seine Umgebung.

Wenn ein Hund einen Menschen verletzt kann dessen Einschläferung angeordnet werden.

Liberalisierung des Gesetzes 2014

Nach der Einführung des umstrittenen Hundegesetz im Jahr 2010 hagelte es Proteste von Hundebeseitzern und Tierschützern. Urlauber stornierten ihren Aufenthalt in Dänemark, was Proteste der Tousismusverbände nach sich zog. So zog die dänische Regierung nach und brachte am 1. Juli 2014 Änderungen auf den Weg, die viele Besitzer von Mischlingen aufatmen lies. Zwar ist die Einfuhr von den 13 Hunderassen und deren Kreuzungen immer noch unerwünscht, aber die Besitzer von restlichen Hunderassen können aufatmen.

So ist es nicht mehr erlaubt, dass ein Hund einfach abgeschossen werden darf, wenn dieser frei läuft.
Wer seinen Hund allerdings häufiger auf fremden Grundstücken laufen lässt, den droht die Zahlung von Strafgeldern.
Es ist so, dass ein Biss nicht eine unabwendbare, sofortige Einschläferung nach sich zieht, sondern, dass zunächst ein Sachverständiger den Zustand des Hundes beurteilt.

Quellen
http://www.novasol.de/urlaubswelt/urlaub-mit-hund/einreisebestimmungen.html
http://www.novasol.de/urlaubswelt/urlaub-mit-hund/hundegesetz-daenemark.html
http://www.vdh.de/news/artikel/daenemark-aendert-sein-restriktives-hundegesetz/
https://daenemark-mit-hund.com/hundegesetz-daenemark.htm
http://www.zusammenaufreisen.de/daenemark/ueber_daenemark/hundeloven/
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